Familienunternehmen aus Niederbayern · Werke in Mamming und Simbach

Verhaltenskodex für Lieferanten

Code of Conduct: ethische, soziale und ökologische Anforderungen der Mamminger Konserven GmbH & Co. KG an alle Lieferanten und Dienstleister. Stand Oktober 2026.

Verhaltenskodex für LieferantenPDF · ca. 150 KB · Stand Oktober 2026 · mit Bestätigungsformular

Auf einen Blick

Geltungsbereich: alle Lieferanten und Dienstleister
Verantwortlich: Elena Linkewitsch, Nachhaltigkeitsbeauftragte
Stand: Oktober 2026

Als Familienunternehmen mit Werken in Mamming und Simbach steht Mamminger Konserven für verlässliche, partnerschaftliche und langfristige Geschäftsbeziehungen. Dazu gehört für uns ein sicheres, faires und respektvolles Arbeitsumfeld, sowohl im eigenen Haus als auch entlang unserer Lieferkette. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Mindestanforderungen, die wir an alle unsere Lieferanten und Dienstleister stellen. Er gilt für alle gleichermaßen und orientiert sich an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Menschenrechten der Vereinten Nationen und gängigen Sozialstandards wie BSCI und SA 8000.

1. Menschenwürde und Menschenrechte

Die Würde jedes Menschen ist zu achten und zu schützen. Lieferanten dürfen weder Menschenrechte verletzen noch zu Verletzungen beitragen.

2. Einhaltung von Gesetzen

Lieferanten halten alle für sie geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen ein, ebenso die einschlägigen ILO- und UN-Übereinkommen. Gehen internationale Standards weiter als das nationale Recht, gilt die Regelung mit dem höheren Schutz für die Beschäftigten.

3. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Beschäftigte haben das Recht, Arbeitnehmerorganisationen zu gründen oder ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen, soweit dies nach dem jeweiligen nationalen Recht vorgesehen ist. Wer diese Rechte wahrnimmt, darf dafür nicht benachteiligt werden.

4. Verbot von Diskriminierung und Belästigung

Niemand darf bei Einstellung, Vergütung, Weiterbildung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Eintritt in den Ruhestand benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen:

  • Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Herkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit
  • Behinderung, sexueller Orientierung, Familienstand oder familiärer Verpflichtungen
  • politischer Überzeugung oder Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen

Belästigung, Mobbing, Einschüchterung sowie sexuelle Belästigung werden nicht geduldet.

5. Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Vergütung

  • Es bestehen schriftliche Arbeitsverträge.
  • Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden soll regelmäßig 60 Stunden nicht überschreiten; nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen besteht Anspruch auf mindestens einen freien Tag.
  • Löhne und Gehälter werden pünktlich und regelmäßig gezahlt und entsprechen mindestens den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sowie der geleisteten Arbeit.
  • Beschäftigte werden vor Arbeitsbeginn verständlich über Lohnhöhe und Zahlungsmodalitäten informiert. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind unzulässig.

6. Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer

Kinderarbeit ist verboten. Das Mindestalter richtet sich nach den örtlichen Gesetzen und darf nicht unter dem Ende der Schulpflicht und in keinem Fall unter 15 Jahren liegen (ILO 138). Jugendliche Beschäftigte sind besonders zu schützen: Sie dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden, keine Nachtarbeit leisten, und Arbeit darf den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.

7. Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen

Zwangs-, Pflicht- und Gefängnisarbeit sowie jede Form unfreiwilliger Arbeit sind untersagt. Dazu gehören das Einbehalten von Ausweispapieren oder Wertgegenständen, Kautionen als Bedingung der Beschäftigung und die Bindung an den Arbeitgeber durch Schulden. Körperliche Strafen, psychischer oder physischer Zwang und verbale Beschimpfungen sind verboten. Beschäftigte können ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen der geltenden Fristen frei beenden.

8. Gesundheit und Arbeitssicherheit

Lieferanten sorgen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz und halten die geltenden Arbeitsschutzvorschriften ein. Beschäftigte werden regelmäßig zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterwiesen. Die Geschäftsleitung benennt eine verantwortliche Person für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Arbeitsunfälle werden erfasst und ausgewertet.

9. Umweltschutz

Lieferanten bewerten die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeit und treffen angemessene Maßnahmen, um Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Abfallentsorgung, Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen, Emissionen und Abwasserbehandlung entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen. Wir erwarten einen sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und Ressourcen.

10. Lebensmittelsicherheit und verantwortungsvoller Anbau

Lieferanten von Rohwaren, Zutaten und Verpackungen gewährleisten die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte und ein wirksames Qualitätssicherungssystem. Im landwirtschaftlichen Anbau sind Pflanzenschutz- und Düngemittel ausschließlich im zugelassenen Rahmen einzusetzen. Wo einschlägig, wird ein zertifizierter Anbau (z. B. GlobalG.A.P., QS-GAP) nachgewiesen.

11. Integrität und Korruptionsprävention

Bestechung, Bestechlichkeit und jede andere Form der Korruption sind verboten. Geschenke und Einladungen dürfen nicht dazu dienen, geschäftliche Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen. Interessenkonflikte sind offenzulegen.

12. Managementsystem und Lieferkette

Lieferanten legen eine Politik der sozialen Verantwortung fest und setzen sie um. Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung dieses Kodex und seine fortlaufende Verbesserung verantwortlich. Lieferanten wirken darauf hin, dass ihre eigenen Vorlieferanten und Subunternehmer vergleichbare Standards einhalten. Auf Anfrage stellen sie angemessene Nachweise bereit (z. B. Zertifikate, Auditberichte, Selbstauskünfte). Mamminger Konserven behält sich vor, die Einhaltung dieses Kodex zu prüfen, auch durch beauftragte unabhängige Dritte.

13. Datenschutz und Informationssicherheit

Die Sicherheit von Daten und Informationen ist für die Mamminger Konserven GmbH & Co. KG eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten:

  • Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich werden, werden mit größter Sorgfalt geschützt und nur für den vereinbarten Zweck verwendet.
  • Die geltenden Gesetze und Richtlinien zum Datenschutz (insbesondere die DSGVO) und zur Cybersicherheit werden eingehalten.
  • Daten werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere gegen unberechtigten Zugriff, geschützt.
  • Datenschutzverletzungen, die unsere Daten betreffen, werden uns unverzüglich gemeldet.

14. Hinweise und Beschwerden

Verdachtsfälle und Verstöße können jederzeit vertraulich an die Geschäftsführung gemeldet werden (info@mamminger-konserven.de). Hinweisgebern dürfen keine Nachteile entstehen.

15. Folgen bei Verstößen

Wird dieser Kodex nicht eingehalten, erwarten wir die unverzügliche Abstellung und eine nachvollziehbare Korrekturmaßnahme. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen oder fehlender Bereitschaft zur Abhilfe behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Bestätigung durch Lieferanten

Lieferanten bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Verhaltenskodex erhalten und zur Kenntnis genommen haben, die darin beschriebenen Anforderungen einhalten und darauf hinwirken, dass auch ihre Vorlieferanten diese beachten. Das Bestätigungsformular finden Sie auf Seite 3 des PDF-Dokuments.

Bitte senden Sie die unterzeichnete Bestätigung an:
Mamminger Konserven GmbH & Co. KG, Benkhauser Straße 42, 94437 Mamming
E-Mail: E.Linkewitsch@mamminger-konserven.de